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Hinweise zur Grundsteuerwerterklärung 2022

Bis zum 31.10.2022 muss beim zuständigen Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingereicht werden. Jeder Grundstückseigentümer muss bis zu dem oben genannten Termin eine Erklärung eingereicht haben. Dies betrifft auch Eigentümer von Einheiten in Eigentümergemeinschaften. Mit dem beigefügten Dokument "Hinweise zur Grundsteuerwerterklärung 2022" wollen wir Sie umfassend informieren.

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News

Schimmel in der Wohnung - was tun?

Information für unsere Kunden 01-2022

Schimmel in der Wohnung  

Regelmäßig erreichen uns Anrufe von Bewohner, in der Wohnung bilde sich Schimmel. Zunächst ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Schimmel kommt in der Natur in mannigfaltiger Form vor – die wenigsten Arten sind gesundheitsgefährdend. Ungeachtet dessen – der Schimmel in der Wohnung muss weg.

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