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FAQs

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema „Hausverwaltung“ aufgeführt.
Wie kann ich die Immobilienverwaltung im Notfall erreichen?

In dringenden, unaufschiebbaren Notfällen (wie Wasserschäden oder Heizungsausfall) erreichen Sie die Immobilienverwaltung Montag bis Donnerstag von 8:00 – 17:30 Uhr sowie freitags von 8:00 – 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 07161/ 6001-60. Bei Feuer, Hochwasser o. Ä. ist unverzüglich die Feuerwehr unter 112 zu benachrichtigen. Bei Gasgeruch verständigen Sie bitte den Energieversorger.

An Wochenenden und Feiertagen sowie werktags nach 17:30 Uhr ist die Immobilienverwaltung nicht erreichbar. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Firmen, die Sie auf dem Notfallaushang im Hauseingangsbereich finden und informieren uns am nächsten Werktag.

Was mache ich bei einer Rohrverstopfung?

Während unserer Bürozeiten informieren Sie bitte umgehend die Immobilienverwaltung. An Wochenende, Feiertagen sowie werktags nach 17:30 Uhr wenden Sie sich bitte direkt an einen Rohrreiniger. Im Regelfall finden Sie die Kontaktdaten auf dem Notfallaushang in Ihrem Hauseingangsbereich.

Hinweis: Sollte sich die Ursache der Verstopfung in Ihrer Einzelanschlussleitung befinden, so sind die Kosten vom jeweiligen Sondereigentümer zu tragen. Sollte sich herausstellen, dass die Ursache im gemeinschaftlichen Fallstrang liegt, so sind die Kosten durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen.

Was tun bei einem Schlüsselverlust?

Im Regelfall ist im Haus eine gesicherte Schließanlage verbaut. Sollten Sie einen neuen Schlüssel oder Schließzylinder benötigen, können diese nur vom Eigentümer über unser Büro bestellt werden. Hierzu lassen Sie uns bitte den Namen, Straße und Wohnungsnummer sowie die Schlüsselnummer zukommen.

 

Ein Formular zur Schlüsselbestellung finden Sie in unserem Downloadbereich.

Was kann ich tun, wenn ich an der Eigentümerversammlung nicht teilnehmen kann?
Sollten Sie einmal an der Teilnahme bei der Eigentümerversammlung verhindert sein, regelt die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft die Bevollmächtigung von Dritten. Gerne können Sie das vorbereitete Formular für die Vertretungsvollmacht, das der Einladung beiliegt, ausfüllen und uns bis zum Tage der Versammlung per Post oder E-Mail zukommen lassen.
Wie kann ein Tagesordnungspunkt vorgemerkt werden?
Einen Antrag zur Tagesordnung stellen Sie am besten schriftlich oder in Textform beim zuständigen Sachbearbeiter Ihres Hauses. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Gerne können Sie Ihr Anliegen vorab mit uns besprechen.
Meine Bankverbindung hat sich geändert – was muss ich beachten?

Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, teilen Sie uns bitte mit ausreichend Vorlaufzeit die neue Bankverbindung mit, sodass rechtzeitig ein neues Lastschriftmandat angelegt werden kann.

 

Was muss ich bei einem Eigentumswechsel beachten?

Sollte in Ihrer Einheit ein Eigentums- oder Mieterwechsel anstehen, benötigen wir die folgenden Daten zu diesem Vorgang:

  • Name und Vorname des neuen Eigentümers
  • Kaufvertrag, sobald dieser vorliegt
  • Zählerstände von Heizung, Warm- und Kaltwasser
Was muss ich bei einem Mieterwechsel beachten?

Sollte in Ihrer Einheit ein Mieterwechsel anstehen, benötigen wir die folgenden Daten zu diesem Vorgang:

  • Name und Vorname des neuen Mieters
  • Telefonische Erreichbarkeit und/oder E-Mail-Adresse des neuen Mieters
  • Zählerstände von Heizung, Warm- und Kaltwasser
Ich habe meine Abrechnung verlegt. Wie erhalte ich ein Dupikat?

Über unser passwortgeschütztes Kundenportal können Sie alle Abrechnungsunterlagen, Rechnungen, Pläne und vieles mehr kostenlos herunterladen. Sollten Sie noch keinen Zugang zum Portal haben, fragen Sie diesen gerne telefonisch bei uns an.

Wann kommt meine Abrechnung?

Abhängig von den Versorgungsgesellschaften und den Wärmedienstleistern wird die Abrechnung in der Regel im Laufe des ersten Halbjahres nach Wirtschaftsjahr erstellt. Wir sind bestrebt, diesen Zeitplan einzuhalten. Dies ist jedoch aufgrund der Bearbeitungszeit der Versorgungsgesellschaften nicht immer möglich.