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Kabelfernsehen - Was muss ich als Bewohner beachten?

Aufgrund der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren ändert sich für eine Vielzahl der Bewohner ab Mitte diesen Jahres der Kabelanschlussvertrag.

Bitte lesen Sie als Eigentümer hierzu im Protokoll der letzten Eigentümerversammlung nach, ob sich Ihre Eigentümergemeinschaft für die Kündigung des laufenden Mehrnutzervertrages entschieden hat.

Im Falle der Kündigung können Bewohner zukünftig selbst beim Anbieter ihrer Wahl Kabelfernsehen beziehen. Bei Vodafone sind Bestellungen für die vergünstigten Kabel-TV-Einzeltarife nach Vertragsbeginn möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu erst ab dem 01. Juli 2024 an Vodafone. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem Protokoll der Eigentümerversammlung. Vermietende Eigentümer geben diese Information bitte direkt an Ihre Mieter weiter.

Sollte sich Ihre Eigentümergemeinschaft gegen die Kündigung des Mehrnutzervertrages entschieden haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen.

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