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Klimaanlage geplant? Das sollten Eigentümer in einer WEG wissen.

Die Sommer werden zunehmend heißer und Hitzewellen treten immer häufiger auf. Viele Bewohner denken daher über die Anschaffung einer Klimaanlage nach. Doch bevor diese installiert wird, sollten einige rechtliche und praktische Punkte beachtet werden.

Mobile Klimageräte

Mobile Klimageräte, die ausschließlich innerhalb der Wohnung betrieben werden und keine baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfordern, können grundsätzlich ohne Zustimmung der Gemeinschaft genutzt werden.
Zu beachten ist jedoch, dass auch hierbei keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für andere Eigentümer oder Bewohner entstehen dürfen, beispielsweise durch Lärm oder unsachgemäß verlegte Abluftschläuche.

Bestehen Zweifel, ob im Einzelfall eine Zustimmung erforderlich ist, empfiehlt es sich, vorab Rücksprache mit der Hausverwaltung zu halten.

Fest installierte Klimaanlagen

Anders verhält es sich bei sogenannten Split-Klimaanlagen. Diese bestehen aus einem Innen- und einem Außengerät. Das Außengerät wird häufig an der Fassade, auf dem Balkon oder auf dem Dach montiert. Da hierbei regelmäßig Gemeinschaftseigentum betroffen ist, handelt es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.

Für die Installation ist daher grundsätzlich ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich. Im Rahmen der Beschlussfassung werden unter anderem Punkte wie die optische Beeinträchtigung des Gebäudes, der Eingriff in die Fassade oder andere Teile des Gemeinschaftseigentums sowie die Geräuschentwicklung des Außengeräts berücksichtigt. Je nach Gebäude können zusätzlich Vorgaben aus der Teilungserklärung oder einer Gemeinschaftsordnung zu beachten sein.

💡 Unser Hinweis
Bevor Sie eine fest installierte Klimaanlage beauftragen oder installieren lassen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer Hausverwaltung auf. So kann geprüft werden, ob bereits Regelungen oder frühere Beschlüsse bestehen und welche Unterlagen für eine Beschlussfassung benötigt werden. Wer ohne erforderliche Zustimmung handelt, riskiert, dass die Gemeinschaft den Rückbau verlangen kann.

Fazit

Steigende Temperaturen machen Klimageräte für viele Eigentümer attraktiv. Während mobile Geräte meist unproblematisch sind, bedürfen fest installierte Split-Klimaanlagen in den meisten Fällen einer vorherigen Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Hausverwaltung hilft, spätere Konflikte zu vermeiden.