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Hinweise zur Grundsteuerwerterklärung 2022

Bis zum 31.10.2022 muss beim zuständigen Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingereicht werden. Jeder Grundstückseigentümer muss bis zu dem oben genannten Termin eine Erklärung eingereicht haben. Dies betrifft auch Eigentümer von Einheiten in Eigentümergemeinschaften. Mit dem beigefügten Dokument "Hinweise zur Grundsteuerwerterklärung 2022" wollen wir Sie umfassend informieren.

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